Gut zu wissen (FAQ)

Energie sparen

So sparen Sie Energie in der Küche, im Bad und beim Waschen.

Heizkosten sparen

6 wertvolle Tipps zum Heizkosten sparen.

Darf ich Haustiere in meiner Wohnung halten?

Katzen

Die Haltung von Katzen ist grundsätzlich erlaubt. Es erfordert eine Prüfung und Bewilligung durch die Baugenossenschaft Rotach. Zudem muss für die Haustierhaltung eine separate Vereinbarung unterzeichnet werden. Freigänger-Katzen sind nur in den Erdgeschoss-Wohnungen erlaubt. Bewilligt wird maximal eine Freigänger-Katze pro Wohnung. In den Obergeschoss-Wohnungen werden nur Hauskatzen bewilligt (maximal zwei Hauskatzen pro Wohnung). 

Hunde

Die Haltung von Hunden ist nur in den Landsiedlungen erlaubt. Es erfordert eine Prüfung und Bewilligung durch den Vorstand. Zudem muss für die Haustierhaltung eine separate Vereinbarung unterzeichnet werden.

Andere Haustiere

Kleintiere wie Goldhamster oder Meerschweinchen dürfen ohne Genehmigung in Käfigen gehalten werden, solange die Anzahl dieser Tiere im Rahmen der üblichen Grenzen liegt und sie von den Mietern artgerecht versorgt werden. Ebenso dürfen Vögel in Käfigen gehalten werden, solange sie keine störenden Lärmemissionen verursachen. Ungiftige Echsen, Frösche und ähnliche Tiere können in Terrarien gehalten werden. Die Haltung von Fischen und anderen Wassertieren in Aquarien mit einem Gesamtgewicht von weniger als 300 kg ist ebenfalls erlaubt, ohne dass dafür eine Genehmigung erforderlich ist.

Alle wichtigen Informationen finden Sie in den Richtlinien für die Haltung von Haustieren.

Was mache ich in einem Notfall?

Wenn in der Wohnung eine Tür klemmt, die Waschmaschine nicht mehr richtig funktioniert oder der Abfluss verstopft ist, kümmern sich die Hauswarte der Baugenossenschaft Rotach während den Öffnungszeiten um alle Anliegen. Schäden und Defekte treten jedoch oft unverhofft auf und müssen in einigen Fällen auch ausserhalb der offiziellen Geschäftsöffnungszeiten unverzüglich behoben werden. 

Was zählt als Notfall?

Als Notfall gilt grundsätzlich alles, was eine Störung der Grundversorgung mit Strom, Wasser oder der Heizung verursacht. Das kann ein Leitungsbruch sein, der Ausfall der Heizung oder ein Wasserschaden. Ein defekter Tumbler, ein kaputter Dampfabzug oder eine beschädigte Leuchte im Treppenhaus gelten nicht als Notfall. Der Pikettdienst sollte daher nur in sehr dringenden Fällen kontaktiert werden. 

Bei schwerwiegenden Vorkommnissen wie einem Einbruch, bei medizinischen Notfällen oder Feuer, melden Sie sich bitte auf jeden Fall immer zuerst bei den offiziellen Notfallnummern.

  • 117  Polizei
  • 118  Feuerwehr
  • 144  Sanität

Kontaktieren Sie bitte nach einem gravierenden Ereignis wie Feuer, Wasserschaden oder nach einem Einbruch immer auch den für Ihre Siedlung zuständigen Hauswart, respektive ausserhalb der Geschäftsöffnungszeiten den Pikettdienst.

Muss ich Einrichtungsgegenstände von Vormietern übernehmen?

Nein, es besteht keine Verpflichtung, Einbauten oder Einrichtungen von Vormietern zu übernehmen. Bei einem Wohnungswechsel muss die ausziehende Mietpartei die Wohnung in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzen. Eigene oder übernommene Einbauten oder Einrichtungen wie Spannteppiche, Vorhangstangen oder Schränke können jedoch belassen werden, wenn die neue Mietpartei sich ausdrücklich dazu verpflichtet, die Wohnung bei Auszug ordnungsgemäss wiederherzustellen. In diesem Fall hat die neue Mietpartei die volle Verantwortung und haftet für eventuelle versteckte Mängel. Die Regelung von etwaigen Übernahmekosten obliegt den Mietparteien.  

Wenn ein Vormieter oder eine Vormieterin Ihnen Einbauten oder Einrichtungen anbietet und Sie daran interessiert sind, diese zu übernehmen, können Sie dies vereinbaren. Bitte nutzen Sie dazu nachfolgendes Formular:

Wie gehe ich vor, wenn ich meine Wohnung kündigen möchte?

Prüfen Sie als Erstes die in Ihrem Mietvertrag erwähnte Kündigungsfrist und stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung die genannte Frist einhält. Wenn Sie Ihre Wohnung beispielsweise auf den 30. Juni kündigen wollen, so müssen Sie das Kündigungsschreiben in der Regel drei Monate vorher, also bis Ende März, absenden. Senden Sie den Brief rechtzeitig ab. Ausschlaggebend ist nicht der Poststempel, sondern der Tag, an dem Ihr Schreiben bei der Geschäftsstelle eintrifft.

Ihre Kündigung muss zwingend schriftlich als Einschreiben per Post erfolgen. Der eingeschriebene Brief ist gleichzeitig Ihr Nachweis über den fristgerechten Kündigungsversand. Das Kündigungsschreiben sollte folgende Angaben enthalten:

  • Kündigungstermin (der Zeitpunkt, an welchem Sie die Wohnung verlassen möchten)
  • Aktuelles Datum und Adresse
  • Name und Adresse des Objektes, welches Sie kündigen möchten
  • Unterschrift aller im Mietvertrag aufgeführten Parteien (bei Ehepaaren oder gleichgeschlechtlichen Paaren in eingetragener Partnerschaft müssen in jedem Fall beide Ehepartner unterzeichnen)

Nachdem Ihre Kündigung fristgerecht eingegangen ist, erhalten Sie von der Geschäftsstelle eine schriftliche Eingangsbestätigung. 

Darf ich meine Wohnung untervermieten?

Die vollständige Untervermietung Ihrer Wohnung oder teilweise Untervermietung von Einzelräumen ist grundsätzlich erlaubt. Die Untermiete ist jedoch an Bedingungen geknüpft und es braucht dafür die Bewilligung der Geschäftsstelle. Gemäss den Statuten der Baugenossenschaft Rotach sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, selbst in der von Ihnen gemieteten Wohnung zu wohnen. Die Untervermietung der ganzen Wohnung darf deshalb die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten. Regelmässige, kurz- oder mittelfristige Vermietungen der ganzen Wohnung oder einzelner Zimmer sind nicht erlaubt. Jede Untervermietung benötigt die Zustimmung der Geschäftsstelle. Für die Anmeldung einer Untermiete verwenden Sie bitte nachfolgendes Formular. Eine Kopie des Untermietvertrags ist der Anmeldung zwingend beizulegen.

Wie kann ich mich in der Genossenschaft engagieren?

Als Genossenschafterin oder Genossenschafter können Sie sich in verschiedenen Gremien der Baugenossenschaft Rotach persönlich einbringen und mitwirken:

  • Siedlungskommission (Siko): Zuständig für die Organisation von Aktivitäten für das soziale und gesellschaftliche Leben in den Siedlungen
  • Solidaritätsfonds: Unterstützt Genossenschafterinnen und Genossenschafter in finanziellen Notlagen, finanziert aber auch siedlungsbezogene Projekte
  • Geschäftsprüfungskommission (GPK): Prüft die Geschäftsführung des Vorstandes und revidiert die Kassen der Siedlungskommissionen
Wie kann ich einen Parkplatz mieten?

Die Nachfrage nach Parkplätzen ist auch innerhalb der Genossenschaft sehr gross. Je nach Anzahl Parkplätzen pro Siedlung ist für die Miete eines Parkplatzes mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Haben Sie Bedarf an einem Parkplatz, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Wie kann ich meinen Hauswart kontaktieren?

Möchten Sie eine Reparatur melden? Dann nutzen Sie unser Online-Reparaturformular oder nehmen Sie telefonisch Kontakt mit dem für Ihre Siedlung zuständigen Hauswart auf.

Siedlung Hauswart
Rotachquartier Andreas Bürgi
Hammer/Fröbel Andreas Bürgi
Hard/Bullinger Marco Höppeler
Triemli 1 Marco Höppeler
Triemli 2 + 3 Andreas Bürgi
Wechselwiesenstrasse 2, 4 + 6 Etienne Seger
Luegislandstrasse 368 Etienne Seger
Huebacher, Rümlang Etienne Seger
Obermatten, Rümlang Etienne Seger
Dettenbühl, Wettswil a.A. Marco Höppeler

 

In meiner Wohnung ist etwas kaputt gegangen. Wie muss ich vorgehen?

Wer in der Baugenossenschaft Rotach wohnt und einen Schaden melden möchte, benutzt am besten das Online-Reparaturformular. Bitte teilen Sie uns damit den jeweiligen Schaden oder den zu reparierenden Gegenstand in Ihrer Wohnung mit. Bei Bedarf kann zusätzlich ein Foto oder ein weiteres Dokument hochgeladen werden. Sobald Ihre Reparaturmeldung bei uns eingetroffen ist, werden wir uns zeitnah bei Ihnen für eine Terminvereinbarung melden. Bitte erteilen Sie keine Aufträge an externe Serviceunternehmen, ohne dass Sie vorab mit uns Rücksprache genommen haben. Direkt von Ihnen in Auftrag gegebene Reparaturen bei externen Handwerkern sind durch Sie zu begleichen.

Achtung: Bei Notfällen bitte immer telefonisch den zuständigen Hauswart (oder bei dessen Abwesenheit den Pikettdienst) kontaktieren. Natürlich können Sie uns auch weiterhin Schäden telefonisch zu den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle melden.

Nach welchen Kriterien werden Wohnungen vergeben?

Die Vermietungspolitik nimmt Rücksicht auf soziale Aspekte. Sie schliesst keine Bevölkerungsgruppen von vornherein aus und hat dem Erhalt der finanziellen Gesundheit der Genossenschaft Rechnung zu tragen. In der Baugenossenschaft Rotach wohnhafte Genossenschafterinnen und Genossenschafter haben dabei Vorrang vor externen Interessenten. Zudem wird der Verwurzelung im Quartier Rechnung getragen, insbesondere bei schulpflichtigen Kindern und älteren Personen.

Wer ist für Anlässe in meiner Siedlung zuständig?

Jede Siedlung hat ihre eigene Siedlungskommission (Siko), welche sich aus engagierten Bewohnenden der jeweiligen Siedlung zusammensetzt. Die Organisation von Aktivitäten zur Gestaltung des sozialen Lebens in den Siedlungen gehört ebenso zu den Aufgaben der Siko-Mitglieder wie die Einberufung und Durchführung der jährlichen Siedlungsversammlung. Geplante Veranstaltungen und weitere Informationen finden Sie auf den betreffenden Siko-Seiten oder in der jeweiligen Siedlungs-Community auf der Roty-App.

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