Muss eine Wohnung gesamtsaniert oder durch einen Ersatzneubau ersetzt werden, wird frühzeitig mit der Planung gestartet. Bestehende Mitglieder, welche durch die Bauarbeiten aus ihren Wohnungen ausziehen müssen, werden auf Wunsch innerhalb der Genossenschaft umgesiedelt. Das benötigt viel Vorlaufzeit. Die durch die Umsiedlungen freigewordenen Wohnungen werden bis zum Start der Umbau- oder Abbrucharbeiten nur noch befristet vermietet.
Wer befristetet in einer Wohnung der Baugenossenschaft Rotach wohnt, wird kein Genossenschaftsmitglied und hat somit auch keinen Anspruch auf eine Ersatzwohnung, sondern muss auf des Ende des befristeten Mietvertrags hin aus der Wohnung ausziehen. Mit diesem Vorgehen stellen wir sicher, dass die Wohnungen auf den Baustart hin frei sind und alle Mietparteien transparent und mit genügend Vorlauf eine neue Wohnlösung finden können.