Wohnungsbewerbungen

Aktuell nur für die Siedlungen im Grossraum Zürich möglich.

Freie Wohnungen werden nicht auf dieser Seite veröffentlicht.

Um sich bei Interesse für eine Wohnung zu registrieren, steht Ihnen unser Formular für eine unverbindliche Wohnungsbewerbung zur Verfügung. Momentan können wir nur Anmeldungen für unsere Wohnungen im Grossraum Zürich entgegennehmen. Für unsere Siedlungen in der Stadt Zürich sind im Moment keine Registrationen möglich.

Grossraum Zürich

Interessieren Sie sich für eine Wohnung in unseren Siedlungen:

dann senden Sie uns bitte das ausgefüllte und unterschriebene unverbindliche Bewerbungsformular per E-Mail oder Post zu. Wir melden uns gerne bei Ihnen, sobald eine entsprechende Wohnung frei wird.

Stadt Zürich

Zurzeit keine freien Mietobjekte.

Aufgrund der sehr hohen Nachfrage sind keine neuen Anmeldungen für die Interessentenliste möglich. Spontane Wohnungsbewerbungen können wir leider nicht berücksichtigen.

Personen, die bereits auf unserer Interessentenliste erfasst sind, können ihre Anmeldung bei Bedarf per E-Mail verlängern. Wichtig: Die Anmeldung oder Verlängerung ist jeweils für 6 Monate gültig und muss vor Ablauf dieser Frist erneuert werden.

 

Ansprechperson

Sara Schraner
Geschäftsstelle
Sara Schraner

Sachbearbeiterin Immobilien inkl. Empfang und Telefon

044 454 13 13
Gibt es eine Warteliste für frei werdende Wohnungen?

Aufgrund der sehr hohen Nachfrage können wir bis auf Weiteres keine neuen Anmeldungen für Wohnungen in der Stadt Zürich entgegennehmen. Für unsere Landsiedlungen in Uetikon am See, Rümlang und Wettswil am Albis sowie für die Liegenschaft Luegislandstrasse 368 in Zürich-Schwamendingen nehmen wir weiterhin unverbindliche Wohnungsbewerbungen entgegen. Die Anmeldung ist 6 Monate gültig. Sie kann vor Ablauf der Frist schriftlich per Post oder E-Mail erneuert werden.

Spontanbewerbungen per Post, E-Mail oder Telefon können wir leider nicht berücksichtigen.

Wie werde ich Mitglied bei der Baugenossenschaft Rotach?

Mitglied (Genossenschafterin oder Genossenschafter) wird man automatisch mit der Unterzeichnung eines unbefristeten Mietvertrages. 

Nach welchen Kriterien werden Wohnungen vergeben?

Die Vermietungspolitik nimmt Rücksicht auf soziale Aspekte. Sie schliesst keine Bevölkerungsgruppen von vornherein aus und hat dem Erhalt der finanziellen Gesundheit der Genossenschaft Rechnung zu tragen. In der Baugenossenschaft Rotach wohnhafte Genossenschafterinnen und Genossenschafter haben dabei Vorrang vor externen Interessenten. Zudem wird der Verwurzelung im Quartier Rechnung getragen, insbesondere bei schulpflichtigen Kindern und älteren Personen.

Muss ich eine Mietkaution bezahlen?

Nein, Sie müssen keine Sicherheitsleistung in Form einer Kaution hinterlegen. Mit der Unterzeichnung eines Mietvertrages ist jedoch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen, ein sogenanntes Pflichtanteilschein-Kapital, obligatorisch. Die Höhe der Anteilscheine richtet sich nach der Grösse der gemieteten Wohnung. Mit dem Erwerb der Anteile werden Sie Genossenschaftsmitglied. Dadurch sind Sie an der jährlichen Generalversammlung stimmberechtigt und können so aktiv die Zukunft der Genossenschaft mitbestimmen. Bei einem Wegzug oder Austritt erhalten Sie das einbezahlte Anteilscheinkapital zurück. Das Anteilscheinkapital wird nicht verzinst.

Höhe des Pflichtanteilschein-Kapitals:

  • für  1- bis 2.5-Zimmer-Wohnung: CHF 5'500
  • für 3- bis 3.5-Zimmer-Wohnung: CHF 7'500
  • für 4- bis 4.5-Zimmer-Wohnung: CHF 8'500
  • für 5- bis 6.5-Zimmer-Wohnung: CHF 9'500
Wie lauten die Belegungsvorschriften?

Bei der Vermietung sollen die Wohnungen nicht unterbelegt werden.
Wohnungsbelegung (halbe Zimmer werden abgerundet):

1 Person max. 3 Zimmer
2 Personen max. 3 Zimmer
3 Personen max. 4 Zimmer
4 Personen max. 5 Zimmer
5 und mehr Personen Zimmerzahl nach oben offen


Bei schwer vermietbaren Wohnungen (Dachschrägen, oberes Preissegment o.ä.) kann von den Belegungsrichtlinien abgewichen werden.

Darf ich Haustiere halten?

Die Haltung von Hunden ist nur in den Landsiedlungen erlaubt. Katzen sind grundsätzlich erlaubt. In Obergeschoss-Wohnungen dürfen maximal 2 Katzen, in Erdgeschoss- oder Hochparterre-Wohnungen maximal 1 Katze, gehalten werden. Die Hunde- und Katzenhaltung erfordert die Prüfung und Bewilligung durch die Baugenossenschaft Rotach. Zusätzlich muss eine separate Vereinbarung unterzeichnet werden. Weiterführende Informationen zur Haustierhaltung sind in den Richtlinien für die Haltung von Haustieren festgehalten. 

Wieso werden einige Wohnungen nur befristet vermietet?

Muss eine Wohnung gesamtsaniert oder durch einen Ersatzneubau ersetzt werden, wird frühzeitig mit der Planung gestartet. Bestehende Mitglieder, welche durch die Bauarbeiten aus ihren Wohnungen ausziehen müssen, werden auf Wunsch innerhalb der Genossenschaft umgesiedelt. Das benötigt viel Vorlaufzeit. Die durch die Umsiedlungen freigewordenen Wohnungen werden bis zum Start der Umbau- oder Abbrucharbeiten nur noch befristet vermietet.

Wer befristetet in einer Wohnung der Baugenossenschaft Rotach wohnt, wird kein Genossenschaftsmitglied und hat somit auch keinen Anspruch auf eine Ersatzwohnung, sondern muss auf des Ende des befristeten Mietvertrags hin aus der Wohnung ausziehen. Mit diesem Vorgehen stellen wir sicher, dass die Wohnungen auf den Baustart hin frei sind und alle Mietparteien transparent und mit genügend Vorlauf eine neue Wohnlösung finden können.

Kein Treffer
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